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Var/Frankreich: Weingut Château de Berne zu fast 500.000 Euro verurteilt wegen Rodung des Lebensraums der Hermanns-Schildkröte

Hermanns-Schildkröte auch auf Korsika heimisch

Provence-Alpes-Côte d'Azur
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Das Château de Bern wurde  zu fast 500.000 Euro verurteilt, weil es 2019 fünf Hektar des Naturschutzgebietes Plaine des Maures im Var gerodet hatte. 

Die Domäne des Château de Berne wurde am Freitag den 24. September nachmittags vor dem Gericht von Draguignan verurteilt, 100.000 Euro Bußgeld und 375.700 Euro ökologische Schäden zu zahlen. Dieses Urteil kam zustande weil das Weingut, 2019 fünf Hektar des Naturschutzgebietes Plaine des Maures im Var gerodet hat. Es veränderte den Lebensraum der Hermanns-Schildkröte, einer geschützten Art die auch auf Korsika vorkommt.

Das Geld kommt dem Schutz der  Hermanns-Schildkröte zugute. Der ehemalige Verwalter des Anwesens wird mit einer Geldstrafe von 65.000 Euro belegt.

 

Ein Gebiet mit verstärktem Schutzniveau

Die Rodung fand im Februar 2019 statt. Damals wurden die Agenten des Naturschutzgebietes durch Rauch aus dem Weingut “Clos de Maurin“, das zum Château de Bern gehört, alarmiert. Dort entdecken die Beamten eine tote Hermanns-Schildkröte und eine weitere in schlechtem Zustand - sie wurde eingeschläfert.

Das in diesem Gebiet ein erhöhtes Schutzniveau bestand, konnte von dem  Weingut “Clos de Maurin“, nicht ignoriert werden und so hätten dort keine Rodungsarbeiten stattfinden dürfen, glaubt der Konservator des Reservats. Es ist ein roter Sektor zum Schutz dieser Schildkröten.

Das Weingut rechtfertigte sich damit, dass das Gebiet lange Zeit brach lag und es zuvor Weinanbau Gebiet war und damit landwirtschaftliche Tätigkeit gegeben habe.

 

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