Der Antrag auf einen Green-Pass für die Einreise von Touristen, wurde am Samstag vorerst von " l'Assemblée nationale" abgelehnt.
Das Parlament beschließt die Verlängerung des Gesundheitsnotzustands bis zum 10. Juli. Der Text definiert bestimmte Maßnahmen neu, die der Premierminister per Dekret ergreifen kann.
Er kann:
den Verkehr von Personen und Fahrzeugen regeln oder verbieten und den Zugang zu Transportmitteln und deren Nutzungsbedingungen regeln.
Die vorläufige Schließung oder Öffnung von öffentlich zugänglichen Einrichtungen sowie von Treffpunkten regeln.
Bestellen oder Anfordern von Personen sowie alle Waren und Dienstleistungen, die für den Kampf gegen die Gesundheitskatastrophe erforderlich sind.
Der Text erstreckt sich auf Vertreter der SNCF und der RATP auf die Befugnis, Verstöße gegen die Maßnahmen des Ausnahmezustands, wie beispielsweise die Verpflichtung, im öffentlichen Verkehr eine Maske zu tragen, zu verbalisieren.
Die Untersuchungshaft kann ohne Gerichtsverfahren nicht mehr verlängert werden.
Parlamentarier haben ausdrücklich vorgesehen, dass Ehepartner und Kinder, die Opfer von Gewalt innerhalb der Familie sind, nicht in Quarantäne oder isoliert im selben Haus wie der Gewalttäter der untergebracht werden dürfen.
Ab Morgen, Montag 11 Mai:
Sollen die Kindergärten und Grundschulen wieder öffnen. Wie der Bürgermeister von Ajaccio hat Pierre Savelli am Samstag die offizielle Entscheidung getroffen, die Kindergärten und die Grundschulen von Bastia am Montag, dem 11. Mai, dem ersten von der Regierung von Edouard Philippe geplanten Tag der Dekonfinierung, nicht wieder zu eröffnen.
Die Strände von Ajaccio bleiben weitere fünfzehn Tage lang geschlossen, andere Regionen könnten sich anschließen.
Die allgemeine Regel ist das die Strände geschlossen bleiben, jedoch können die Bürgermeister, wenn die Sicherheitsbedingungen erfüllt sind, den Präfekten die Wiedereröffnung ihrer Strände vorschlagen,
Die Begrenzungen für Sportliche Aktivitäten werden teilweise aufgehoben, so wird z.B. Das Jogging oder Radfahren nicht mehr auf einen Umkreis von 1km des Wohnortes oder Wegstrecke zur Arbeit begrenzt. Wanderungen und kleine Ausflüge sind ohne besondere Genehmigung möglich in einem Umkreis von 100km seines Wohnortes und Gruppen nicht mehr als 10 Personen.
Für das wiederbeleben des Tourismus, sind noch keine Entscheidungen getroffen.