Angesichts der fünften Welle kündigt die Präfektur von Corse-du-Sud eine Verstärkung der Maßnahmen zur Bekämpfung von Covid-19 an.
Schließung von Bars und Restaurants um 01:00 Uhr, Verlängerung des Maskentragens ab 6 Jahren auf Schulhöfen ... Angesichts der ungünstigen Entwicklung der Covid-19-Pandemie verstärkt die Präfektur Corse-du-Sud die Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung des Virus vom 27.11.
Die fünfte Covid-19-Welle ist auf der Insel angekommen: In beiden Departements überschreitet die Inzidenzrate die maximale Warnschwelle von 250 Fällen pro 100.000 Einwohner deutlich.
In Haute-Corse listet die staatliche Datenplattform Geodes demnach 380 Fälle pro 100.000 (Woche vom 16. bis 22. November), in Corse-du-Sud 263 Fälle pro 100.000, was in beiden Fällen eine Steigerung von rund 30 %.
Eine „sehr ungünstige Entwicklung der Gesundheitslage“, die die Präfektur Corse-du-Sud veranlasste, die Verstärkung der im Departement geltenden „Einschränkungen“ anzukündigen.
Somit sind ab dem 27. November zusätzlich zu den staatlichen Maßnahmen folgende Maßnahmen erforderlich:
Voranmeldung von festlichen oder familiären Veranstaltungen (insbesondere Taufen, Hochzeiten oder Geburtstagsfeiern) von mehr als 50 Personen in allen öffentlichen Gebäuden, geschlossen oder im Freien (Bars, Restaurants, Strohhütten, Hotelzimmer, Mehrzweckräume, auch Terrassen) ). Die Veranstalter müssen den Hygienepass sowie das Tragen einer Maske für Personen über 12 Jahren kontrollieren. Sie müssen planen, dass die Teilnehmer am Tisch sitzen und bedient werden. Diese Einrichtungen müssen spätestens um 01:00 Uhr morgens schließen;
Anmeldung von Sportveranstaltungen mit mehr als 50 Personen (Wettkampf etc.) und Verbot von Imbiss- und Empfangsbereichen (Logen, Clubhaus etc.) bei Sportwettkämpfen;
Anmeldung von religiösen Prozessionen mit mehr als 50 Personen, mindestens 10 Tage vor der Veranstaltung;
Konzerte und Festivals müssen der Präfektur gemeldet werden, für das Publikum nur Sitzplätze und das Tragen einer Maske wird ab dem 12. Lebensjahr vorgeschrieben, Erfrischungen oder der Verzehr von Speisen und Getränken sind verboten;
im Kino, beim Verkauf von Speisen oder Getränken (Popcorn, Limonaden, Süßigkeiten usw.) innerhalb des Lokals: Zuschauer können nur jeden zweiten Platz belegen, auch wenn sie demselben Familienkreis angehören oder befreundet sind;
Bars und Restaurants schließen um 01:00 Uhr morgens.
Ausweitung des Maskentragens ab 6 Jahren auf den Schulhöfen aller Schulen und deren Umgebung.
Darüber hinaus haben die Bürgermeister und privaten Veranstalter von Weihnachtsmärkten in Corse-du-Sud seit letztem Dienstag die Pflicht, in der Präfektur ihren Markt vorab zu deklarieren, den Zugang zu kontrollieren, den Gesundheitspass und das Tragen von die Maske zu überprüfen.
Das Tragen einer Maske bleibt bei Demonstrationen auf öffentlichen Straßen (deklariert oder nicht) und rund um und innerhalb von Flughäfen obligatorisch.
Dieses gilt bis einschließlich 8. Januar 2022. Beachten Sie, dass die Präfektur abschließend festlegt, dass diese Ankündigungen in den kommenden Tagen durch neue Maßnahmen ergänzt werden können.