01
Fri, Nov
43 New Articles

Corse-du-Sud/Korsika: Feuerverbot bis 30. September

Korsika: Feuerverbot bis 30.09

Korsika
Typography
  • Smaller Small Medium Big Bigger
  • Default Helvetica Segoe Georgia Times

Die Präfektur Corse-du-Sud kündigte an, dass das Sommerverbot für die Verwendung von Feuer um eine Woche vorgezogen wird. Dieses Verbot gilt bis zum 30. September. 

Angesichts der ausgeprägten Dürre, der sehr niedrigen Luftfeuchtigkeit in einem großen Teil des Territoriums und der Brände, die in den letzten Tagen aufgetreten sind, hat der Präfekt von Korsika, Präfekt von Südkorsika, das Sommerverbot für das Verwendung von Feuer, um eine Woche vorgezogen. Der Gebrauch von Feuer ist daher ab sofort bis einschließlich 30. September im gesamten Departement verboten.

 

In Haute-Corse wurde das gleiche Verbot erlassen. Dies ist bis einschließlich Freitag, den 10. Juni aktiv, „aufgrund der anhaltenden starken Windepisode in den kommenden Stunden mit Böen, die 85 km / h erreichen könnten und mit der aktuellen Dürre verbunden sind“. Es ist aber vorherzusehen das nächste Woche auch hier das Sommerverbot aktiviert wird.

Mit Beginn der Sommersaison erinnern die Präfekturen von Korsika  in einer Erklärung, dass die Verwendung von Feuer bis 30. September verboten ist (außer an die dafür vorgesehenen Plätze). In Waldgebieten  oder in der Nähe von Waldgebieten, sind offene Feuer (Lagerfeuer) und das Grillen verboten

Vorsicht für Raucher und ihre Zigaretten. Es ist absolut  verboten, in Wäldern, Mooren oder in den Maquis zu rauchen. Bei Nichteinhaltung dieser Regeln kann ein Strafverfahren eingeleitet werden. Es können Haftstrafen und Geldstrafen von bis zu 100.000 Euro verhängt werden.

Wer Zeuge eines Brandausbruchs wird, wird gebeten, schnellstmöglich die Feuerwehr unter der Rufnummer 18 oder 112 (kostenloser Anruf) zu alarmieren.

Ebenso wird empfohlen, verdächtiges Verhalten den Sicherheitskräften (Gendarmerie und Polizei) zu melden.

 

Melden Sie sich über unseren kostenlosen Newsletters-Service an, um Benachrichtigungen zu erhalten, wenn neue Informationen verfügbar sind.

1 & 1