Der Antrag auf ein Dekret Stopp von der LDH (Liga für Menschenrechte) auf einen “Anti-Burka" in Sisco wurde von der Cour de Kassation zurückgewiesen, somit gilt weiterhin das erlassene Dekret von August 2016.
Zur Erinnerung, eine Schlägerei am Strand von Sisco (Korsika), am 13. August 2016 gab es fünf Verletzte und verursachte mehrere Tage Spannung in der Nördlichen Region von Korsika.
Um weitere Zusammenstöße zu vermeiden, hatten die Gewählten vierzehn Tage lang den Zugang zu Stränden und zum Schwimmen Personen mit Burka Bekleidung verboten.
Kommunismus, Rassismus und andere Beleidigungen wurden geäußert, der Fall hatte die Gemeinde Sisco in den Mittelpunkt der Nachrichten gestellt. Nach diesen Ereignissen nahmen viele Rathäuser eine ähnliche Anordnung an und verboten das Tragen von Burka an den Stränden, auf Korsika und in anderen Regionen von Frankreich.
Begründung des Gerichtes, Sie konnte die Beurteilung der Tatsachen, die das Verwaltungsgericht von Bastia und das Verwaltungsgericht von Marseille zur Feststellung der Gültigkeit des Dekrets veranlasst hatten, nicht anfechten. Die Akte ist somit auf dem Gerichtlichen legalen Weg definitiv geschlossen.
Im Juli 2017 hatte der Bürgermeister von Sisco geplant, eine neue "Anti-Burka" -Erklärung für die Dauer der Sommersaison zu verabschieden. Aber der Stadtrat hatte diese Eventualität endgültig abgelehnt.
Antrag auf Dekrets-Stopp “Anti-Burka" in Sisco zurückgewiesen.
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