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Antrag auf Dekrets-Stopp “Anti-Burka" in Sisco zurückgewiesen.

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Der Antrag auf ein Dekret Stopp  von  der LDH (Liga für Menschenrechte) auf einen “Anti-Burka" in Sisco wurde von der Cour de Kassation  zurückgewiesen, somit gilt weiterhin das erlassene Dekret von  August 2016.

Zur Erinnerung, eine Schlägerei am Strand von Sisco (Korsika),  am 13. August 2016 gab es  fünf Verletzte und verursachte mehrere Tage  Spannung in der Nördlichen Region von Korsika.

Um weitere Zusammenstöße zu vermeiden, hatten die Gewählten vierzehn Tage lang den Zugang zu Stränden und zum Schwimmen Personen mit Burka  Bekleidung  verboten.

Kommunismus, Rassismus und andere Beleidigungen wurden geäußert, der Fall hatte die Gemeinde Sisco in den Mittelpunkt der Nachrichten gestellt. Nach diesen Ereignissen nahmen viele Rathäuser eine ähnliche Anordnung an und verboten das Tragen von Burka  an den Stränden, auf Korsika und in anderen Regionen von Frankreich.

Begründung des Gerichtes, Sie konnte die Beurteilung der Tatsachen, die das Verwaltungsgericht von Bastia und das Verwaltungsgericht von Marseille zur Feststellung der Gültigkeit des Dekrets veranlasst hatten, nicht anfechten. Die Akte ist somit auf dem Gerichtlichen legalen Weg definitiv geschlossen.

Im Juli 2017 hatte der Bürgermeister von Sisco geplant, eine neue "Anti-Burka" -Erklärung für die Dauer der Sommersaison zu verabschieden. Aber der Stadtrat hatte diese Eventualität endgültig abgelehnt.

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