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COVID-19/Korsika: Es ist offiziell, Korsika steht unter Ausgangssperre

Jean Castex Ausgangssperre für Korsika

Korsika
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Der Senat bestätigt heute das unter anderen Departements, jetzt auch beide Departements von Korsika,

ab Freitag den 23 Oktober um Mitternacht eine Ausgangssperre besteht. Die Ausgangssperre gilt für 6 Wochen für ganz Korsika, einschließlich ländlicher Gebiete.

Die Ankündigung wurde von Premierminister Jean Castex auf einer Pressekonferenz am Donnerstag gemacht, auf der er die Ausweitung dieser Maßnahme, die bereits in mehreren französischen Metropolen durchgeführt wurde, auf 38 neue Departements  und eine Gemeinde aus Übersee ankündigte.

 

Ab diesem Datum ist es in der gesamten betroffenen Region verboten, zwischen 21:00 Uhr und 06:00 Uhr auszugehen. Reisen bleiben jedoch aus folgenden Gründen möglich:

Reisen zwischen zu Hause und dem Ort der Ausübung für beruflichen Tätigkeit oder dem Ort der allgemeinen und beruflichen Bildung

Reisen für Konsultationen und Pflege, die nicht aus der Ferne erbracht und nicht verschoben werden können, oder für den Kauf von Gesundheitsprodukten

Reisen aus zwingenden familiären Gründen, zur Unterstützung schutzbedürftiger und prekärer Menschen oder zur Kinderbetreuung

Reisen für Menschen mit Behinderungen und ihre Begleiter

Reisen, um auf eine gerichtliche oder administrative Vorladung zu antworten, reisen, um auf Ersuchen der Verwaltungsbehörde an Missionen von allgemeinem Interesse teilzunehmen

Reisen, die mit Transits für Fernreisen verbunden sind

Kurztrips innerhalb eines Radius von maximal einem Kilometer um das Haus für die Bedürfnisse von Haustieren

Vorab muss ein Zertifikat heruntergeladen und ausgefüllt werden, das auf der Website des Innenministeriums verfügbar ist. Es ist auch erforderlich, ein Ausweisdokument sowie ein Dokument das die Reise rechtfertigt (z. B. ein Flugticket im Falle einer Reise). Im Falle einer Geschäftsreise wird ein vom Arbeitgeber unterschriebener Nachweis verlangt.

Öffentlich zugängliche Einrichtungen müssen um 21.00 Uhr schließen.

Die Nichteinhaltung der Ausgangssperre wird mit einer Geldstrafe von 135 € bestraft, ein Wiederholungsfall innerhalb von fünfzehn Tagen nach der ersten Sanktion beträgt 200 €. Ein Täter, der innerhalb von 30 Tagen drei Straftaten begeht, riskiert eine Freiheitsstrafe von bis zu sechs Monaten und eine Geldstrafe von 3.750 Euro.

 

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