Durch interministerielles Dekret, das am 14. Februar im Amtsblatt veröffentlicht wurde, sind sechs Gemeinden des Departement “Haute-Corse“, die aufgrund Unwetter im vergangenen Jahr zu Schaden gekommen sind, als Naturkatastrophen Gebiete anerkannt.
Die betroffenen Gemeinden die im Oktober 2018 durch Überschwemmungen und Schlammlawinen zu Schaden kamen sind: Ficaja, Silvareccio, Chiatra, Casabianca, Quercitello und Lucciana. Mit der Veröffentlichung dieses interministeriellen Dekrets über die Anerkennung des Naturkatastrophenzustands. Können die Versichere für die Eigentümer der versicherten Immobilien, die Entschädigung für das beschädigte Eigentum im Rahmen der Garantien in die Wege leiten (nur für die vertragsgegenständlichen Waren "Sachschäden").
Die Opfer haben ab dem Datum der Veröffentlichung dieses Dekrets zehn Tage Zeit, um eine Schätzung der Verluste einzureichen.