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COVID-19/Ausgangssperre/Frankreich: Ab Samstag ist eine Erlaubnis für außergewöhnliche Reisen erforderlich

Ab Samstag den 17.10 wird eine Ausgangssperre von 21:00Uhr bis 06:00Uhr

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Während auf Korsika die Fälle von neuen Infizierungen verdoppelt haben

und das Gesundheitsamt ARS den Notfalls Plan schon in den Händen haben, werden strikte Maßnahmen auf dem Festland, mit einem neuen Dekret eingesetzt.

Ab Samstag den 17.10 wird eine Ausgangssperre von 21:00Uhr bis 06:00Uhr verhängt. Sollte man dennoch nach 21:00Uhr hinausgehen, gibt es ein Onlineformular das ausgefüllt werden muss. Für Apotheke, Ärztlicher Dienste, Krankenhaus, Gassi gehen und andere eventuelle Notsituationen wird dann eine Erlaubnisse erteilt die eine Stunde gültig ist.

 

Für berufstätige, die während der Sperre ihren Tätigkeiten nachgehen sei zusätzlich zum Zertifikat ein Nachweis des Unternehmens oder eine Berufskarte erforderlich.

Darüber hinaus werden zusätzlich 12.000 Polizisten und Gendarmen  jede Nacht zwischen 21.00 und 18.00 Uhr in den von der Ausgangssperre betroffenen Gebieten, das Einhalten der Ausgangssperre überwachen.

Das Dekret gilt vorläufig für: ganz Ile-de-France und die Ballungsräume, Lille, Grenoble, Lyon, Aix, Marseille, Montpellier, Rouen, Toulouse und Saint-Etienne.

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